Copyright Andrey Soldatov 2013-2017
Tel: 0176 64646982, Dr. Robert-Koch Straße 36, 09217 Burgstädt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Fotostudio Schneider“ Inhaber Andrey Soldatov
Die Produktion von Bildern und fotografischen Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Der Auftraggeber erkennt diese durch seine Auftragserteilung an. Entwickelt sich eine laufende
Geschäftstätigkeit, gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotostudios. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht
der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
Muss für die Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers einzugehen.
Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der
Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
Der Kunde hat das Recht, einen Aufnahmetermin zu kündigen. Tritt dies ein ist der Fotograf berechtigt, eine nach § 649 BGB gesetzliche Vergütung zu verlangen. Bei Stornierungen bis sieben Tage vor Termin fallen die bereits angefallenen Kosten,
die der Fotograf in Vorleistung erbracht hat an. Ab dem siebenten Tag vor Termin werden neben den bereits angefallenen Kosten ein Ausfallhonorar von 20 Prozent des vereinbarten Honorars fällig.
Bei umfangreichen Aufträgen ist der Fotograf berechtigt, einen Teil des vereinbarten Honorars als Vorauszahlung zu verlangen.
Für die Beschaffung der Fotoapparate, Beleuchtung und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrages benötigt werden, ist der Fotograf zuständig.
Bei der Ausführung des Auftrages kann der Fotograf zur Unterstützung Assistenten und Hilfspersonal (z.B. Visagistinnen, Stylistinnen, usw.) seiner Wahl einsetzen.
Bezeichnet der Auftraggeber Personen und Orte, die zu fotografieren sind, obliegt es dem Auftraggeber, die Zustimmung der zu fotografierenden Personen bzw. der vor Ort berechtigten Personen zur geplanten Verwendung des Bildmaterials
einzuholen.
Der Auftraggeber ist in der Verantwortung, dass die zur Durchführung des Auftrages benötigten Personen, Gegenstände und Örtlichkeiten zum Termin zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht
nach oder verschiebt den Fototermin oder sagt ihn innerhalb sieben Tage vor dem vereinbarten Termin ganz ab, haftet er für die bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Außerdem hat der Fotograf einen Entschädigungsanspruch des
vereinbarten Honorars von 20 Prozent für die Aufnahmesitzung.
Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Fotos fällig. Wird eine Fotoproduktion in Teilen abgeliefert, kann ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles vereinbart werden. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags
über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und –gestaltung des Fotografen ausdrücklich an. Macht der Auftraggeber im nach hinein Änderungswünsche geltend, werden diese gesondert berechnet.
Reklamationen sind innerhalb von acht Tagen nach Übergabe des Auftrages mittels Mängelrüge mitzuteilen. Als Mängel gelten nur die gesetzlich bestimmten Fälle des Abweichens der Ist- von der Soll-Eigenschaft. Bloßes Nichtgefallen stellt keinen
Mangel dar. Nach dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Erstbestellung bzw. der Vorlage ergeben. Dies ist keinem fehlerhaften Arbeiten geschuldet und berechtigt keine Reklamation.
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden
Bei Auftragserteilung von Reproduktionen jeglicher Art setzte ich voraus, dass der Auftraggeber dazu berechtigt ist.
Alle von mir gefertigten Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberschutzgesetzes. Jeder Abdruck oder die Vervielfältigung der von mir erstellten Fotos setzt meine ausdrückliche Genehmigung voraus. Bei jeder Bildveröffentlichung ist
der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild oder im Impressum erfolgen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz in Höhe von einhundert Prozent des
Nutzungshonorars. Durch diese Zahlung wird keinerlei Nutzungsrecht begründet.
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht bertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt,
die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
Nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch meine Person sind Veränderungen meiner Fotos durch Foto-Compositing, Montage oder anderer elektronischer Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlichen geschützten Werkes
gestattet.
Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Fotos des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung
und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
Die Negative/digitalen Dateien verbleiben beim Fotografen. Die Aufbewahrung ist nicht Teil des Auftrages und wird ohne Gewähr durchgeführt. Eine Herausgabe der Negative/digitalen Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter
Vereinbarung.
Übergebene Vorlagen/Gegenstände werden von mir mit Sorgfalt behandelt. Sie müssen vom Auftraggeber gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Feuer versichert werden. Meine Haftung gegenüber dem Kunden wird auf den Ersatz von grob
fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeten Schäden beschränkt. Bei Verlust meiner Aufnahmen in Form belichteter Filme/Negative/digitaler Dateien beschränkt sich meine Ersatzpflicht darauf, neues Filmmaterial zur Verfügung zu stellen.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Der Betriebssitz des Fotografen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.